Nicht selten lösen Gesuche für einen ausserordentlichen Zukauf von nicht biologischen Tieren und Futter kontroverse Debatten zwischen allen Betroffenen aus. Dabei ist die Ausgangslage grundsätzlich klar geregelt.
Bei der Bewilligung dieser Gesuche ist die bio inspecta AG als Kontroll- und Zertifizierungsstelle strikt an die Vorgaben des Kriterienkataloges zur Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Produzentinnen und Produzenten gebunden. Der korrekte Ablauf in der Bearbeitung dieser Gesuche wird regelmässig durch das BLW und die Labelgeber überprüft. Dadurch wird sichergestellt, dass die Bewilligungen konform und homogen an die Verordnungen und Richtlinien angelehnt ausgestellt werden. In jedem Fall soll der Zukauf von nicht biologischen Tieren und ebensolchem Futter eine Ausnahme darstellen, welches die Regel bestätigt. Als Geschäftsmodell ist diese Strategie nicht statthaft und deshalb auch nicht tauglich.
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