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Das Veterinäramt des Kantons Zürich informiert

Wie können Tiere vor der Blauzungenkrankheit geschützt werden?

Bemäss Zahlen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen
waren am 14. Oktober 2024 im Kanton Zürich 97 Tierhaltungen von der Blauzungenkrankheit betroffen. Bild: pixabay.com
Die Blauzungenkrankheit hat auch den Kanton Zürich fest im Griff. Bislang wurde hier nur der BTV-3 festgestellt. Dagegen gibt es keinen zugelassenen Impfstoff. Trotzdem gibt es Massnahmen, um Tiere zu schützen.

Die Blauzungenkrankheit wird ausschliesslich durch stechende Insekten, sogenannte Gnitzen übertragen. Die Gnitzen haben ihre grösste Stechaktivität nachts und in der Dämmerung (1 Stunde vor Sonnenuntergang bis 1 Stunde nach Sonnenaufgang). An bedeckten Tagen wird Stechaktivität auch tagsüber festgestellt.

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