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Teilrevision der Mehrwertsteuer per 1. Januar 2025

Steuerpflichtige können vom viertel- oder halbjährlichen Abrechnungsintervall auf ein jährliches Einreichen der Abrechnung wechseln. Bild: Adobe Stock

Teilrevision der Mehrwertsteuer per 1. Januar 2025

Per 1. Januar 2025 trat eine Teilrevision des Mehrwertsteuergesetzes und der -verordnungen in Kraft. Einige der Änderungen sind auch für Landwirtschaftsbetriebe von Relevanz.
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