Ab 1. Februar 2025 gelten neue Vorgaben zum Schutz von Nutztieren. Die revidierte Tierschutzverordnung passt Mindestanforderungen an Haltung und Nutzung dem Stand der Wissenschaft an – für mehr Tierwohl in Schweizer Ställen.
Die eidgenössische Tierschutzgesetzgebung schützt das Wohl und die Würde der Tiere. Wer mit Tieren umgeht, muss ihren Bedürfnissen bestmöglich Rechnung tragen und für ihr Wohlergehen sorgen. Mit der Teilrevision der Tierschutzverordnung vom 1. Februar 2025 wurden die Mindestanforderungen für Haltung und Nutzung von Tieren an den aktuellen Stand der Wissenschaft angepasst – mit dem Ziel, Tierschutz und Tierwohl weiter zu stärken.
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