Sind in einer Erbschaft landwirtschaftliche Grundstücke oder ein landwirtschaftliches Gewerbe, so können gewisse Erben einen Zuweisungsanspruch geltend machen. Im Folgenden werden die Voraussetzungen des Zuweisungsanspruchs näher beleuchtet.
Umfasst die Erbschaft Landwirtschaftsland und Gebäude, so muss zuerst die Frage beantwortet werden, ob es sich um ein landwirtschaftliches Gewerbe handelt oder lediglich um landwirtschaftliche Grundstücke. Um ein landwirtschaftliches Gewerbe handelt es sich, wenn der Betrieb mehr als eine Standardarbeitskraft (SAK) hat. Die Unterscheidung ist deshalb von Bedeutung, da, je nachdem, ob es ein Grundstück oder ein Gewerbe ist, ein anderer Zuweisungsanspruch zum Zuge kommt.
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