Kann jeder Betrieb eine grüne Ampelfarbe erreichen?
Nicht alle Betriebe können innerhalb der Übergangsfrist «grün» werden. Es gibt klare Vorgaben, welche Tiere für die amtliche Überwachung infrage kommen. Die Tiere müssen zwischen 180 Tage und 5 Jahre alt sein und bereits eine gewisse Zeit auf dem Betrieb gemeldet sein. Wenn ein Betrieb (z.B. ein Kälbermastbetrieb) nie geeignete Probanden hat, kann auch keine Überwachung stattfinden. Diese Betriebe sind auf Kriterium 3 angewiesen, um «grün» zu werden resp. den Status BVD-frei per 1. November 2026 zu erreichen: Tierverkehr ausschliesslich mit «grünen» Betrieben. Die «letzte Meile» der BVD-Ausrottung braucht das konsequente Handeln von allen Betrieben.
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