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Abschaffung Eigenmietwert – Nachtrag zur Volksabstimmung

Für Personen mit einer landwirtschaftlichen Buchhaltung mit Liegenschaften im Geschäftsvermögen bleibt trotz Abschaffung des Eigenmietwertes alles beim Alten. Bild: Adobe Stock

Abschaffung Eigenmietwert – Nachtrag zur Volksabstimmung vom 28. September 2025 

Das Stimmvolk hat die Vorlage über die Einführung einer kantonalen Liegenschaftssteuer für Zweitwohnungen angenommen und damit gleichzeitig die Abschaffung des im Jahr 1917 eingeführten Eigenmietwertes besiegelt. Dieser Entscheid hat steuerliche Auswirkungen.
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