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Beraterecke der Niklaus Rechtsanwälte

Tierarzneien auf dem Bauernhof

Hat der Tierhalter keine Vereinbarung mit einem Tierarzt geschlossen, darf der Tierarzt dem Tierhalter keinen Vorrat verschreibungspflichtiger TAM abgeben. Bild: Adobe Stock
Damit die Tiere unkompliziert und zeitnah medizinisch versorgt werden können, haben die meisten Bauern einen Medikamentenschrank mit Tierarzneien auf dem Bauernhof. Was gibt es dabei zu beachten und welches grundsätzliche Problem stellt sich? 

Tierarzneimittel (kurz: TAM) müssen immer an einem sauberen, dunklen und trockenen Ort gelagert werden und dürfen für Kinder nicht zugänglich sein. Je nach TAM müssen sie entweder bei Raumtemperatur oder in einem Kühlschrank gelagert werden.  

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