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Raumplanungsrecht – aufgepasst, es gibt Eisflächen (Teil 1)

Plant man ein Bauvorhaben in der Landwirtschaftszone, muss man sehr sorgfältig vorgehen, sonst kann man gehörig auf die Nase fallen. Bild: Adobe Stock
Dieser Artikel setzt sich mit den eidgenössischen Voraussetzungen einer Baubewilligung auseinander und weist auf einige rutschige Stellen hin. Der Fokus liegt auf zonenkonformen Bauten; am 6. Februar folgt ein Beitrag zu zonenwidrigen Bauten.

Die Trennung von Bau- und Nichtbaugebiet ist ein fundamentaler Grundsatz der Raumplanung in der Schweiz. Bauten und Anlagen ausserhalb der Bauzone dürfen nur unter strengen Voraussetzungen bewilligt werden.

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