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Beraterecke der Niklaus Rechtsanwälte

Auskunfts- und Informationspflicht der öffentlichen Hand

Will man wissen, was die öffentliche Hand über die eigene Person an Daten gesammelt hat, muss man ein schriftliches Auskunftsgesuch beim entsprechenden Organ stellen. Bild: pixabay.com
Transparenz und Nachvollziehbarkeit ist kein frommer Wunsch, sondern eine Pflicht. Das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter des Kantons Zürich soll transparent und nachvollziehbar sein.

Das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter des Kantons Zürich soll transparent und nachvollziehbar sein. So will es das geltende Öffentlichkeitsprinzip. Dieses Prinzip hat zwei Aspekte: Einerseits ist die kantonale Verwaltung verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse aktiv zu veröffentlichen. Andererseits hat jede Person grundsätzlich das Recht auf Informationen, die bei staatlichen Stellen vorhanden sind.

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