Transparenz und Nachvollziehbarkeit ist kein frommer Wunsch, sondern eine Pflicht. Das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter des Kantons Zürich soll transparent und nachvollziehbar sein.
Das Handeln der staatlichen Behörden und Ämter des Kantons Zürich soll transparent und nachvollziehbar sein. So will es das geltende Öffentlichkeitsprinzip. Dieses Prinzip hat zwei Aspekte: Einerseits ist die kantonale Verwaltung verpflichtet, Informationen von allgemeinem Interesse aktiv zu veröffentlichen. Andererseits hat jede Person grundsätzlich das Recht auf Informationen, die bei staatlichen Stellen vorhanden sind.
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