Jeweils zu Beginn eines Jahres sehen sich Arbeitgeber mit einigen administrativen Verpflichtungen konfrontiert. Die Lohnausweise zuhanden der Arbeitnehmer müssen erstellt werden, zudem ist bis Ende Januar die Lohndeklaration der Ausgleichskasse einzureichen.
Arbeitgeber sind verpflichtet, dem Arbeitnehmer eine Bescheinigung über sämtliche Lohnbestandteile auszustellen. Es gibt dabei keine explizite Abgabefrist. Aus arbeitsorganisatorischer Sicht macht es aber Sinn, die Lohnausweise zusammen mit der Lohndeklaration zu erstellen, welche jeweils bis Ende Januar des Folgejahres der Ausgleichskasse eingereicht werden muss.
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