Das Obligationsrecht gibt vor, dass das Inventar ausführlich und detailliert erfasst werden muss. Es bildet nämlich die Grundlage eines ordnungsgemässen Jahresabschlusses.
Im Inventar werden Darlehen, offene Guthaben aus Lieferungen und Leistungen, welche bis am 31.12. noch nicht eingegangen sind, offene Rechnungen für Lieferungen und Leistungen, welche bis zum 31.12. noch nicht bezahlt wurden, selbstproduzierte und zugekaufte Vorräte, der Tierbestand sowie das Anlageinventar mit den vorhandenen Maschinen, Fahrzeugen und Gebäuden detailliert aufgezeigt. Es soll vorsichtig und möglichst wahrheitsgetreu bewertet werden.
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