Gezogene Maschinen und Anhänger dürfen nur mit entsprechend ausgewiesener Anhängelast am Unterlenker befestigt und mitgeführt werden.
Am Unterlenker dürfen nur Anhänger mitgeführt werden, wenn der Hersteller des Zugfahrzeugs eine entsprechende Anhängelast ausweist. Von dieser Regelung sind alle Fahrzeuge betroffen. Bisher war die Anhängelast nicht klar geregelt und führte immer wieder zu Diskussionen. Die erlaubte Anhängelast soll nun im Fahrzeugausweis unter der Ziffer 235 zu finden sein. An den Unterlenkern selbst ist die Anhängelast nicht vermerkt.
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