Es gibt Parzellen, die bereits seit Jahrzehnten an den gleichen Bewirtschafter verpachtet sind. Da stellt sich die Frage, ob nun auch mehr Pachtzins verlangt werden könnte.
Wie fast alles rund um die Pacht ist auch der Pachtzins im landwirtschaftlichen Pachtgesetz geregelt. Zusätzlich gibt es eine Pachtzinsverordnung, in welcher die Berechnung noch etwas genauer aufgezeigt wird.
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