In einigen Zürcher Gemeinden werden momentan neue Freihaltezonen ausgeschieden. Oft sind nur Parzellen betroffen, manchmal auch ganze Betriebe. Die Zone hat eine Auswirkung auf mögliche Bauvorhaben.
Innerhalb der Bauzone darf jede Gemeinde in Abstimmung mit der übergeordneten Richtplanung selber einteilen, wo was gebaut werden darf. Hier gibt es beispielsweise Zonen für öffentliche Bauten, Wohnzonen oder Industriezonen. Zudem kann die Gemeinde festlegen, wie viele Geschosse gebaut werden dürfen. Deshalb müssen Bauvorhaben in der Bauzone nur von der Gemeinde bewilligt werden. Falls die Gemeinde eine Änderung der bestehenden Zonen machen möchte, muss sie diese dem Kanton vorlegen und dessen Einwilligung einholen.
Kommentare werden geladen