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Kantonale Nutzungszonen und statische Waldgrenzen

Wie Freihaltezonen ausgeschieden werden

Bis zu den neu festgelegten Waldgrenzen kann der Wald zurückgeschnitten werden. Bild: Adobe Stock
Landeigentümer und Pächter haben die Möglichkeit, Einsprache gegen neue Freihaltezonen zu erheben.

Der Kanton möchte verhindern, dass sich der Wald vergrössern kann. Deshalb legt er Waldgrenzen neu fest. Bis zu diesen Grenzen kann der Wald anschliessend wieder zurückgeschnitten werden, auch wenn der Waldrand zu verbuschen beginnt.
Gleichzeitig werden in einigen Gemeinden auch neue Freihaltezonen ausgeschieden. Dabei werden Flächen, die bisher in der Landwirtschaftszone lagen, zur Freihaltezone umgezont. Dieser Prozess läuft schon einige Jahre und ist in vielen Gemeinden abgeschlossen. Anderen Gemeinden steht die Änderung noch bevor.

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