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Beraterecke der Agro-Treuhand Region Zürich AG

Liquidationsgewinnsteuer

Eine frühzeitige Planung der Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit kann massive Steuerersparnisse bringen. Bild: Adobe Stock
Bei Aufgabe der selbstständigen Erwerbstätigkeit kommt es zu einem Verkauf des Betriebes oder zu einer Überführung ins Privatvermögen. Dabei werden die realisierten stillen Reserven der letzten beiden Geschäftsjahre getrennt vom übrigen Einkommen mit der sogenannten Liquidationsgewinnbesteuerung steuerlich veranlagt. 

Bei einem Verkauf oder einer Überführung eines Landwirtschaftsbetriebes fallen bekannterweise Steuern und Sozialabgaben an. Die Höhe der Steuerfolgen ist individuell sehr unterschiedlich und hängt von verschiedenen Faktoren wie Zonenzugehörigkeit (Landwirtschaftszone oder Bauland), Verkaufspreis, Verkehrswert, Buchwert und den kumulierten Abschreibungen ab. Unabhängig von der Höhe der Steuerfolgen kann unter gewissen Voraussetzungen der Gewinn aus der Liquidation (Realisation der stillen Reserven) separat und zu privilegierten Konditionen besteuert werden. Die Liquidationsgewinnbesteuerung wird sowohl auf Stufe Staats- und Gemeindesteuer wie auch bei der Direkten Bundessteuer angewendet.

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