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Beraterecke der Niklaus Rechtsanwälte

Das Kleingedruckte in Verträgen

Das Gesetz ist sehr grobmaschig gehalten und hält bei Vertragsverhandlungen für viele Fragen keine klaren Antworten bereit. Bild: zVg
Das Kleingedruckte ist aus dem Alltag längst nicht mehr wegzudenken. Wer böse Überraschungen vermeiden will, sollte es lesen, bevor er einen Vertrag abschliesst.

Wir schliessen täglich Verträge: mündlich am Telefon, schriftlich am Tisch oder per Mausklick am Bildschirm. Dabei werden wir oft mit Kleingedrucktem konfrontiert. Es geht um Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB). Selten, ja eigentlich nie, haben wir Zeit und Lust, das Kleingedruckte auszudrucken, zu studieren, Fragen zu klären oder dasselbe nach den eigenen Bedürfnissen abzuändern. Denn oft herrscht Zeitdruck. Oder man will das Produkt oder die Dienstleistung ganz einfach kaufen. Das Ersatzteil muss spätestens übermorgen eintreffen. Der neue Verein braucht sofort ein Bankkonto. Man will mit dem Bau zügig starten. Und so weiter und so fort. Es gilt: Take it, or leave it!

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