Seit vielen Jahren wird in der Schweiz intensiv und vielschichtig über den Umgang mit genetisch veränderten Organismen (GVO) diskutiert. Ergebnis dieser Diskussionen war eine Serie von Moratorien, welche die Anwendung von GVO-Pflanzen ausserhalb streng überwachter Forschungsprojekte untersagten. In jüngerer Zeit hat jedoch eine neue Dynamik Einzug gehalten – ausgelöst durch die sogenannten neuen Züchtungstechnologien. Pflanzen, die durch diese Verfahren entstehen, etwa durch die Genom-Editierung, unterscheiden sich grundlegend von klassischen GVO-Pflanzen wie dem Bt-Mais. Dank hochpräziser Eingriffe ins Erbgut gelten sie – wenn verantwortungsvoll angewendet – als sicher, effizient und mit minimalem Risiko. Sie eröffnen damit neue Möglichkeiten in der Pflanzenzüchtung und verkürzen den langwierigen Prozess der konventionellen Züchtung erheblich.
Der Bundesrat hat die Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien eröffnet. Mit diesem soll ein risikobasiertes Zulassungsverfahren für neue Züchtungstechnologien ermöglicht werden.
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