Ein korrekt geführtes Kassenbuch ist ein wichtiger Bestandteil einer landwirtschaftlichen Buchhaltung und hat mit einfachen Milchbüchlirechnungen nichts zu tun
Alle Steuerpflichtigen, die durch ihr Geschäft buchführungspflichtig sind (ordentliche Buchführung oder lediglich Aufzeichnung von Einnahmen und Ausgaben) sind gesetzlich dazu verpflichtet, ein Kassenbuch zu führen.
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