Eine finanzielle Abgeltung des Ehepartners entspricht nicht nur dem Zeitgeist, sie kann auch steuerliche und sozialversicherungstechnische Vorteile haben. Dabei spielen verschiedene Faktoren eine entscheidende Rolle.
In der Landwirtschaft ist nach wie vor das klassische Familienmodell vorherrschend mit einer oftmals – zumindest aus administrativer und einkommenstechnischer Sicht – klaren Rollenverteilung. Obwohl beide Ehegatten auf dem Betrieb arbeiten, wird das Einkommen in vielen Fällen ausschliesslich beim Eigentümer und Betriebsleiter (in der Regel der Ehemann) deklariert und es werden somit auch nur für diesen AHV-Beiträge abgerechnet und einbezahlt. Der Ehepartner arbeitet somit unentgeltlich auf dem Betrieb mit. Eine finanzielle Entschädigung der Mitarbeit des Ehepartners ist dabei aber nicht nur eine Wertschätzung der geleisteten Arbeit, sondern kann auch steuerliche und versicherungstechnische Vorteile haben.
Kommentare werden geladen