Ab 2027 ist der Versicherungsschutz für mitarbeitende verheiratete sowie eingetragene Partnerinnen und Partner Kriterium für den Bezug von Direktzahlungen.
Wenn Ehepartner:innen und eingetragene Partner:innen regelmässig und in beträchtlichem Masse auf dem Betrieb ihres Partners oder ihrer Partnerin mitarbeiten, müssen sie sozial abgesichert sein. Der SBLV hat sich jahrelang und massgeblich für Verbesserung für die Frauen und den Sozialversicherungsschutz eingesetzt und unterstützt diese Lösung.
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