Seit 2023 unterliegen gewisse Pflanzenschutzmitteleinsätze im ÖLN im Gemüsebau der Sonderbewilligungspflicht. Betroffen davon sind vor allem die synthetischen Pyrethroide. Jetzt zu Beginn der ungedeckten Freilandsaison rücken die Sonderbewilligungen wieder in den Fokus.
Eigentlich ist das Thema nicht neu: Bereits seit mehreren Jahren unterliegen gewisse Wirkstoffe im Gemüsebau der Sonderbewilligungspflicht. Diese Pflicht ist dabei eine Auflage des ökologischen Leistungsnachweis (ÖLN) und die Grundlagen sind in der Direktzahlungsverordnung (DZV) geregelt. Aus diesem Grund finden sich auch keine Hinweise auf die Sonderbewilligungspflicht in der PSM-Datenbank psm.admin.ch des Bundes. Denn es ist wie gesagt eine Auflage innerhalb des ÖLN und betrifft nicht die grundsätzliche Mittelzulassung.
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