Ab dem Jahr 2027 können nur noch Pflanzenschutzmittel gekauft werden, wenn eine gültige Fachbewilligung vorgezeigt wird. Dafür gibt es zwei Voraussetzungen: (1) Man hat bereits eine gültige Fachbewilligung oder muss diese bis dahin noch erlangen, und (2) man besucht regelmässig Weiterbildungen – namentlich 8 Stunden alle 5 Jahre, um die Fachbewilligung auch weiterhin gültig zu halten.
Doch starten wir von vorne: Im ersten Halbjahr 2026 müssen die heute gültigen Fachbewilligungen umgewandelt werden. Dies kann digital unter folgendem Link erfolgen: www.fachbewilligungen-psm.ch. Achtung, das Portal öffnet sich erst am 3. Januar 2026 und ist deshalb noch nicht aktiv geschaltet. Ausserdem schliesst sich das Portal wieder am 30. Juni 2026, weshalb die Einreichung der aktuell gültigen Fachbewilligungen unbedingt fristgerecht erfolgen sollte.
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