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Straflose Selbstanzeige/vereinfachte Nachbesteuerung Erben

Seit dem 1. Januar 2010 gibt es das Bundesgesetz zur Vereinfachung der Nachbesteuerung in Erbfällen sowie die Möglichkeit einer straflosen Selbstanzeige. Bild: zVg

Straflose Selbstanzeige und vereinfachte Nachbesteuerung von Erben

Seit 2010 können Erben und Steuerpflichtige in der Schweiz unversteuertes Vermögen straffrei nachmelden. Die vereinfachte Nachbesteuerung und Selbstanzeige bieten Chancen.
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