Der Schweizer Bauernverband unterstützt die separate gesetzliche Regelung für Pflanzen aus neuen Züchtungsverfahren. Die Umsetzung muss jedoch so erfolgen, dass die Nutzung von Sorten mit Mehrwert für die Landwirtschaft effektiv möglich ist und die Wahlfreiheit der Konsumenten gewährleistet bleibt.
Der Vorstand des SBV verabschiedete die Stellungnahme zum «Bundesgesetz über Pflanzen aus neuen Züchtungstechnologien». Er begrüsst es, dass dafür ein neuer rechtlicher Rahmen vorgesehen ist. Es macht Sinn, Züchtungstechnologien ohne transgenes Erbmaterial klar von der herkömmlichen Gentechnik zu unterscheiden. Ihre Nutzung hat erhebliches Potenzial, um aktuelle und zukünftige Herausforderungen in der Land- und Ernährungswirtschaft besser und zeitnaher zu bewältigen. Dazu gehört beispielsweise die Reduktion des Einsatzes von Pflanzenschutzmitteln zur Bekämpfung von Schädlingen und Krankheiten oder zur Anpassung der Landwirtschaft an den Klimawandel. Bedingung dafür ist, dass die entsprechenden Züchtungen einen klaren agronomischen, ökonomischen und ökologischen Nutzen aufweisen. Ebenso ist es unabdingbar, dass die Bevölkerung die Vorteile anerkennt und akzeptiert. Aus diesem Grund unterstützt der SBV die geplante Warenflusstrennung und die Kennzeichnungspflicht. Der SBV erwartet auf der anderen Seite eine praxistaugliche Ausgestaltung des Gesetzes, damit die Nutzung von Pflanzen aus dieser Technologie mit entsprechendem Mehrwert für die Landwirtschaft effektiv möglich ist. Weiter soll die Umsetzung möglichst pragmatisch erfolgen, weshalb eine Harmonisierung mit der Regelung in der EU sinnvoll ist.
Weiterlesen mit dem Zürcher Bauer+ Abo
Erhalte unlimitierten Zugriff auf alle Artikel vom Zürcher Bauer – Jetzt 31 Tage kostenlos testen.