Interessenabwägung heisst das Zauberwort
Bei zunehmenden Ansprüchen auf unsere landwirtschaftliche Nutzfläche und gleichzeitig generell abnehmender Fläche, die zur Verfügung steht, sind die Konflikte und damit schlussendlich der Rechtsstreit nur die logische Konsequenz. Dabei geht es schlussendlich um nichts anderes als eine Interessenabwägung.
Die Baudirektion hat im Fall Marthalen diese Interessenabwägung scheinbar intern nochmals vorgenommen und bleibt bei ihrem Entscheid – Flächen, die heute im GIS mit Nutzungseignungsklassen 1–3 eingestuft sind, sollen nicht generell der landwirtschaftlichen Produktion zur Verfügung stehen, sondern die Böden können bewusst für den «Naturschutz» abhumusiert und zerstört werden.
Dies liest sich für mich ähnlich, als wenn wir für ein bestehendes und bewährtes Naturschutzgebiet die Trockenlegung und damit die Rückführung für die landwirtschaftliche Produktion fordern würden. Dies wäre zum einen für uns undenkbar, weil hier eine Interessenabwägung zugunsten des Naturschutzes vorliegt und von uns auch so anerkannt wird. Zum anderen wäre so eine Rückführung juristisch gar nicht möglich, da diese im Gegensatz zu unseren Fruchtfolgeflächen geschützt sind. Unsere besten landwirtschaftlichen Böden sind zwar im nationalen Raumplanungsgesetz geschützt, wie weit dieser Schutz hier aber gilt, zeigt die Baudirektion mit dieser Interessenabwägung in Marthalen deutlich. Es liegt nun an uns, die beschwerdeberechtigten Personen zu unterstützen und den juristischen Weg bis zum Ende zu gehen. Wir werden alles daransetzen, dass die kantonale Baudirektion in dieser Frage umdenken muss und dass unsere besten Böden den Schutz bekommen, den sie verdienen!