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Obacht: Bei Bewässerungsprojekten besteht Dürregefahr

Für die Bewässerung von Landwirtschaftsland braucht es eine kantonale Bewilligung, ohne sie ist die Wasserentnahme strafbar. Bild: pixabay.com
Es ist heiss und trocken. Die Pegelstände der Bäche, Flüsse und Seen sinken, das Wasser erwärmt sich. Der Kanton Thurgau hat bereits per Ende Juni 2025 ein Wasserentnahmeverbot für viele Oberflächengewässer ausgesprochen. 

Mit dem Wasserentnahmeverbot kommt der Kanton Thurgau seinem gesetzlichen Auftrag nach, wonach die geltenden Restwassermengen eingehalten werden müssen.

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