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Anspruch auf Prämienverbilligung IPV 

Die Prämienverbilligung steht Versicherten mit wenig Einkommen und Vermögen zu. Bild: Pixabay

Anspruch auf Prämienverbilligung IPV 

Die Krankenkassen berechnen die Prämien für alle gleich, unabhängig von Einkommen oder Vermögen. Versicherte mit wenig Geld erhalten deshalb Unterstützung für die Prämien.
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