Jeweils quartalsweise informiert das ALN zum aktuellen Stand des Festsetzungsverfahrens der Waldgrenzen. Hier der Stand per August 2025.
Das Festsetzungsverfahren erfolgt gemeindeweise über einen Zeitraum von ca. vier bis fünf Jahren. Nicht nur für die Waldeigentümerinnen und Waldeigentümer, sondern auch für die an den Wald angrenzenden Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer ist hauptsächlich der Zeitpunkt der öffentlichen Auflage der Pläne in ihrer Gemeinde relevant. Deshalb informiert die Abteilung Wald an dieser Stelle über dem aktuellen Stand der Verfahren.
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