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Gewässerrevitalisierung

Erneuerung der Revitalisierungsplanung im Kanton Zürich

Die revitalisierte Emme bei Bätterkinden. Bild: Adobe Stock
Die Revitalisierungsplanung der Schweizer Gewässer muss alle 12 Jahre erneuert werden. Ende 2025 reichen die Kantone dafür die Entwürfe der erneuerten Planung beim BAFU ein. Der ZBV fordert das AWEL in einem Brief auf, dabei massvoll vorzugehen und die Landwirtschaft nicht zu benachteiligen.

Anfang der 2000er-Jahre forderte die Initiative «Lebendiges Wasser» eine grossräumige Revitalisierung der Schweizer Gewässer. Unter dem Druck dieser Initiative wurde vom Parlament ein indirekter Gegenvorschlag erarbeitet, welcher ein gemässigteres Vorgehen bei der Revitalisierung vorsah. Dieser Gegenvorschlag führt zu einer Revision des Gewässerschutzgesetzes.

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