Im Kanton Zürich stimmen wir am 28. Oktober über das kantonale Energiegesetz ab. Die Vorlage verlangt die Treibhausgasneutralität bis im Jahr 2040. Das ist 10 Jahre früher als es das nationale Gesetz vorsieht. Auf den ersten Blick könnte man glauben, dass die Landwirtschaft davon wenig betroffen ist. Auf den zweiten Blick sind die Auswirkungen aber gross: Viele Landwirtschaftsbetriebe leisten Winterdienst, pflegen Naturschutzflächen, sind im Forst tätig oder übernehmen andere kommunale Aufgaben. Motorsägen und Traktoren werden wohl auch noch nach 2040 mit fossilen Treibstoffen im Einsatz sein. Netto-Null 2040 wäre folglich nur mit sehr viel Kompensation möglich und würde die Wirtschaft und die Landwirtschaft im Kanton Zürich gegenüber den anderen Kantonen massiv benachteiligen. Daher empfiehlt auch der Regierungsrat ein Nein zur Vorlage.
Die Landwirtschaft im Kanton Zürich hat ihre Emissionen seit 1990 bereits um 20% gesenkt. Mit neuen Technologien und Verfahren sind bestimmt weitere Absenkungen möglich. Das ist auch sinnvoll und richtig. Die 80/20-Regel gilt aber auch hier. Die ersten Reduktionen sind einfach möglich, für die letzten Prozente steigt der Aufwand überproportional.
Gerade auch in der Landwirtschaft muss immer die Effizienz, d.h. Emissionen pro produziertes Produkt, betrachtet werden. Denn, wenn wir keine Lebensmittel mehr produzieren, werden die Emissionen ausgelagert und das hilft niemandem. So ist wenig hilfreich – wie aus gewissen Kreisen gefordert –, dass im Kanton Zürich der Tierbestand reduziert werden soll, wenn die Bevölkerung ständig zunimmt. Zumal wir im Kanton Zürich eine unterdurchschnittliche Viehdichte haben.
Setzen wir uns weiterhin für eine regionale Landwirtschaft ein, welche Nahrungsmittel für unsere Bevölkerung produzieren kann und gleichzeitig die Landschaft so schön pflegt. Das bedingt, dass wir Sorge tragen zu unseren Landwirtschaftsflächen, insbesondere zu den Fruchtfolgeflächen. Das bedingt aber auch, dass wir auf Rahmenbedingungen zählen können, welche eine effiziente und nachhaltige Produktion in den Bereichen Ökonomie, Ökologie und im Sozialen ermöglichen, damit die Bauernfamilien eine Perspektive für die Zukunft haben. Dazu gehört das neue Energiegesetz im Kanton Zürich nicht.