Der momentan gültige NAV Landwirtschaft stammt aus dem Jahr 2005. Viele Vorgaben sind veraltet und nicht mehr zeitgemäss. Das war auch bei anderen Kantonen der Fall, weshalb die jeweilige Regierung teils von sich aus neue NAV erlassen hat. Die Landwirtschaft konnte sich erst im Nachhinein einbringen, was zu schwierigen Diskussionen geführt hat. Bei den NAV ist es so, dass der Regierungsrat die Befugnis hat, einen neuen NAV zu erlassen. So hat die Landwirtschaft im Kanton St. Gallen im Juni 2020 einen neuen Vertrag bekommen. Der Kanton Luzern erliess den neuen NAV im Dezember 2022. Um nicht unangenehm überrascht zu werden, beschloss der ZBV eine Arbeitsgruppe ins Leben zu rufen und zum Vornherein zusammen mit Branchenvertretern und mit den Arbeitnehmerorganisationen einen neuen Vorschlag auszuarbeiten.
Der ZBV hat mit Vertretern der Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite aus verschiedenen landwirtschaftlichen Branchen einen Kompromiss für einen neuen Normalarbeitsvertrag (NAV) ausgearbeitet. Der Vorschlag wurde beim Regierungsrat eingereicht.
Kommentare werden geladen