Die Verlegung der Strasse aus dem Neeracherried dürfte eines der kontroversesten Bauprojekte im Kanton sein. Die Strasse muss nach Angabe des Tiefbauamtes dringend saniert werden, dies ist durch die aktuelle Rechtslage aber nicht mehr möglich. Die Strasse muss aus dem Flachmoor von nationaler Bedeutung entfernt werden. Als Ersatz ist eine Umfahrung am südlichen Rand des Rieds angedacht. Auch wenn der Baubeginn für dieses Projekt erst für 2040 geplant ist, schreiten die Planungsarbeiten voran. Dabei steht nicht nur die Verkehrsanbindung im Vordergrund, sondern auch der Schutz der einzigartigen Moorlandschaft und die Interessen der Landwirtschaft. Für eine vernünftige Planung dieses Strassenneubaus braucht es jedoch vernünftige Datengrundlagen. Dies ist aber nicht gegeben: Die bestehende Schutzverordnung für das Neeracherried stammt aus dem Jahr 1956 und gilt als längst überholt. Der kantonale Richtplan verlangt deshalb ihre Überprüfung und Anpassung an heutige Ansprüche und rechtliche Grundlagen. Obwohl der geplante Strassenverlauf ausserhalb des Flachmoors von nationaler Bedeutung liegt, führt er weiterhin durch die Moorlandschaft von nationaler Bedeutung. Eine neue Schutzverordnung könnte damit direkten Einfluss auf die Linienführung der Strasse haben. Im schlimmsten Fall kann eine Ausarbeitung der Schutzverordnung nach Beginn der Bauarbeiten bereits zur nächsten Verschiebung der Strasse führen.
Die geplante Umfahrung des Neeracherrieds ist ein Projekt mit enormen Konfliktpotenzial. In wichtigen Punkten wie der SVO Neeracherried gibt es immer noch viele ungeklärte Fragen. Eine Anfrage an den Kantonsrat möchte nun endlich Antworten erhalten.
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