Die Teilrevision des BGBB geht ins Parlament. Eigentlich tönen die Ziele sehr gut, die damit erreicht werden sollen (siehe Frontseite). Doch es bleibt eine gewisse Unsicherheit. Vor allem, wenn man es aus der Sicht einer jungen Generation prüft, die für die produzierende Landwirtschaft einsteht. Wird die Selbstbewirtschaftung gestärkt? Etwa indem vom Prinzip der Selbstbewirtschaftung Ausnahmen gemacht werden, um Flächen von nationaler, regionaler und lokaler Bedeutung nach dem Natur- und Heimatschutzgesetz der produzierenden Landwirtschaft zu entziehen?
Der Wert der Betriebe wird mit der längeren
Abschreibungsdauer höher. Zudem kann sich ein Betrieb bei
einer Trennung oder Scheidung über die Belastungsgrenze hinaus
verschulden. Dadurch ist zwar bei der Güteraufteilung mehr Geld zum Teilen
da, jedoch muss im Notfall der Betrieb wegen hoher Verschuldung
verkauft werden. Dies nicht zum Wohl der Nachkommen, die sich freuten,
einen Betrieb der produzierenden Landwirtschaft zu übernehmen.
Eigentlich wie heute, einfach mit höherer Verschuldung.
Immerhin scheint es, dass das Unternehmertum gestärkt wird. Neu haben wachsende Betriebe die Möglichkeit, zu wachsen oder den Grossbetrieb aufzuteilen, und es gibt mehr Möglichkeiten für Finanzierungen. Mehr geholfen wäre aber, wenn die Bürokratie gesenkt würde.
Die Praxis wird weisen, ob die positiven Auswirkungen grösser sind als die negativen.