«Wir sichern die Zuckerproduktion trotz globaler Unsicherheiten»
Was für eine Bedeutung hat die Zuckerrübe für die Schweizer Landesversorgung?
Die Bedeutung ist gross. Dies sage ich auch in meiner Funktion als Fachbereichsleiter Ernährung der wirtschaftlichen Landesversorgung. Rund 4000 Rübenpflanzer haben 2025 auf einer Fläche von 17 500 Hektaren Zuckerrüben angebaut. Der Produktionswert lag in den letzten Jahren jeweils bei rund 100 Millionen Franken. Dieses Jahr dürfte er etwas höher ausfallen – dank der Flächenausdehnung sowie der erwarteten höheren Erträge und Zuckergehalte und trotz eines gewissen Drucks auf die Zuckerpreise. Nach Kalorien beläuft sich der Selbstversorgungsgrad für Zucker auf rund 60 Prozent.
Wie unterstützt der Bund die Zuckerrübenproduktion?
Der Bund fördert den inländischen Zuckerrübenanbau sehr stark und auf verschiedenen Ebenen. Im Jahr 2024 gab er für Flächen mit Zuckerrüben insgesamt 30,8 Millionen Franken an Direktzahlungen und 36,6 Millionen Franken an Einzelkulturbeiträgen aus. Total beliefen sich die Bundesausgaben für Zuckerrüben somit auf rund 67,4 Millionen Franken. Zudem hat der Bundesrat im Rahmen des agrarpolitischen Verordnungspakets 2025 beschlossen, den Einzelkulturbeitrag von 2100 Franken pro Hektar nach 2026 unbefristet weiterzuführen.
Auch über den Handel beeinflusst der Bund die Zuckerproduktion: Zuckerrüben können zollfrei importiert werden – 2024 waren es rund 480 000 Tonnen. Zucker selbst ist hingegen über einen Einfuhrzoll geschützt: Bis 2026 ist im Landwirtschaftsgesetz ein Mindestgrenzschutz von 7 Franken pro 100 Kilogramm Zucker festgelegt. Dieser Zoll verteuert importierten Zucker und schützt damit die inländische Produktion. Bei einem Zuckerertrag von 10 Tonnen entspricht dies ungefähr einer Stützung von 700 Franken pro Hektare.
Werden im Rahmen der Landesversorgung auch Zucker und Zuckerrüben eingelagert? In welcher Form und welchem Umfang?
Ja, für Mangellagen werden Pflichtlager in den Bereichen Nahrungs- und Futtermittel, Energie, Heilmittel und Industrie gehalten. Das Pflichtlager Zucker ist auf eine Bedarfsdeckung von drei Monaten angelegt. Ende 2024 waren 50 000 Tonnen Zucker für die Bewältigung von Mangellagen eingelagert. Finanziert wird die Pflichtlagerhaltung über zollähnliche Abgaben privater Firmen – die sogenannten «Garantiefondsbeiträge». Das bedeutet, dass die Pflichtlager nicht aus Steuergeldern, sondern durch diese Abgaben auf importierte Lebensmittel finanziert werden. Das Bundesbudget wird also nicht belastet, doch die Bundeskasse füllt sich auch nicht durch Zolleinnahmen im Bereich Nahrungs- und Futtermittel. Bezüglich Saatguts hängt die Schweizer Zuckerrübenproduktion vollständig von Importen ab. Es wäre aber unverhältnismässig, ein inländisches Zuchtprogramm für Zuckerrüben zu lancieren.
Wie nachhaltig ist der Anbau von Zuckerrüben aus Ihrer Sicht? Welche Rolle spielen dabei Pflanzenschutzmittel?
Der Zuckerrübenanbau ist anspruchsvoller geworden. Krankheiten wie Syndrome de Basses Richesses (SBR) oder die viröse Vergilbung haben sich ausgebreitet. Lange eingesetzte Pflanzenschutzmittel wie Neonicotinoide, die systemisch gegen schädliche Insekten wirken, sind in der EU und der Schweiz im Zuckerrübenanbau inzwischen verboten, da sie auch nützliche Insekten wie Bienen gefährden. Das macht jedoch die Bekämpfung von Schädlingen deutlich schwieriger. Hinzu kommen neue Schaderreger wie der Rüben-Rüsselkäfer, der sich über das gesamte Anbaugebiet ausgebreitet hat. Im Rahmen der landwirtschaftlichen Forschung und Züchtung unterstützt der Bund beispielsweise Sortenprüfungsprojekte, um tolerantere Zuckerrübensorten gegenüber Schaderregern zu finden und zu fördern. Zudem forscht Agroscope zusammen mit der Fachstelle für Zuckerrübenanbau an komplexen Pflanzenschutzfragen, um Schaderreger besser zu verstehen und wirksam bekämpfen zu können. Das sind grosse Herausforderungen, denen sich die Branche stellen muss – und die globale Erwärmung verschärft die Sache zusätzlich.
Thema der Woche
Jede Woche erscheint unter dem Projektnahmen «Familie Richter» eine neue Episode zu einem landwirtschaftlich geprägten Thema. Alle Beiträge in voller Länge werden jeweils am Dienstagmorgen unter www.naturtalent.ch/familierichter veröffentlicht.