Frau Vogel, warum ist es sinnvoll, zu Hause einen persönlichen Notvorrat zu halten?
Nicht nur eine weltweite Pandemie kann das Land lahmlegen. Was, wenn der Strom über längere Zeit ausfällt und die Supermärkte und Tankstellen geschlossen bleiben? Oder wenn Sie das Haus wegen eines Unfalls in einem Chemiebetrieb nicht mehr verlassen können? Mit dem Notvorrat können solche unvorhergesehenen Situationen überbrückt und einige Tage Versorgungsunabhängigkeit sichergestellt werden. Sie vermeiden so auch, bei einer drohenden Mangellage Hamsterkäufe tätigen zu müssen – und können gelassener damit umgehen, wenn mal ein Regal ein paar Tage leer bleibt.
Was für einen persönlichen Notvorrat empfehlen Sie?
Wir empfehlen einen Lebensmittelvorrat für eine Woche und neun Liter Trinkwasser pro Person. Ebenfalls zum Notvorrat gehören ausreichend Hygieneartikel, eine Hausapotheke sowie Gebrauchsgüter wie Taschenlampen, Kerzen und Streichhölzer. Der Lebensmittelvorrat kann und soll auf die persönlichen Vorlieben und Bedürfnisse angepasst werden: Also Lebensmittel kaufen, die man auch im Normalfall gerne isst.
Herr Havela, die Schweiz verfügt über Pflichtlager. Wie lange könnte sich die Schweiz aus eigenen Vorräten versorgen?
Das Schweizer Pflichtlagersortiment umfasst Pflichtlagerwaren in vier Kategorien: Nahrungs- und Futtermittel, Energie, Heilmittel und Industrie. Die erste Kategorie umfasst direkt konsumierbare Nahrungsmittel wie Zucker, Reis oder Speiseöle sowie verarbeitungsbedürftige Produkte wie Brotgetreide. Auch Produktionsmittel wie Dünger gehören zu dieser Kategorie. Je nach Produkt decken die Vorräte den durchschnittlichen Landesbedarf von zwei bis vier Monaten.
Wieso müssen manche Produkte länger reichen als andere?
Wie lange ein Produkt in den Pflichtlagern reichen soll, hängt davon ab, wie schnell es im Notfall wieder beschafft oder hergestellt werden könnte. Bei Waren, die man leicht nachproduzieren oder importieren kann, reichen Vorräte für rund zwei Monate. Bei anderen Produkten, bei denen das länger dauern würde, legt man die Vorräte für bis zu vier Monate an. Der jeweilige Vorrat wird jeweils beim Entscheid für ein neues Pflichtlager mit der Miliz, also den Expertinnen und Experten, diskutiert und festgelegt. Danach wird die notwendige Menge in regelmässigen Abständen überprüft und erneut besprochen.
Wie stellt die Schweiz im Krisenfall die Versorgung sicher, wie plant sie diese genau?
Fachleute aus verschiedenen Wirtschaftszweigen übernehmen in der Wirtschaftlichen Landesversorgung (WL) als Milizionäre nebenberuflich zentrale Aufgaben. So können auch in Krisenzeiten das Wissen und die Strukturen der Privatwirtschaft genutzt werden. In der Miliz der Ernährung – dem WL-Bereich, der die Ernährungssicherheit der Bevölkerung sicherstellt – sind Vertreterinnen und Vertreter aus Wirtschaft, Verbänden, Verwaltung und Wissenschaft über die gesamte Wertschöpfungskette hinweg vertreten. Das BWL koordiniert diese Akteure, bereitet Massnahmen vor und setzt sie in Mangellagen um. Es überwacht zudem die Pflichtlagerhaltung. Zur Sicherstellung lebenswichtiger Güter kann das BWL Angebote erhöhen, etwa durch Lagerfreigaben, Importförderungen oder Exportbeschränkungen. Reichen diese Massnahmen nicht aus, kann das BWL auch die Nachfrage lenken, etwa durch die Rationierung von Nahrungsmitteln oder Treibstoff. Bei lebenswichtigen Dienstleistungen liegt der Fokus auf deren Aufrechterhaltung und Priorisierung.
Thema der Woche
Jede Woche erscheint unter dem Projektnahmen «Familie Richter» eine neue Episode zu einem landwirtschaftlich geprägten Thema. Alle Beiträge in voller Länge werden jeweils am Dienstagmorgen unter www.naturtalent.ch/familie-richter/ veröffentlicht.