Aktuelles ZBV
Auf den Punkt gebracht

Jetzt müssen (weitere?) Taten folgen

Ferdi Hodel, Geschäftsführer des Zürcher Bauernverbandes, bringt es diese Woche auf den Punkt. Bild: zVg
Ferdi Hodel, Geschäftsführer ZBV

Anfang November hat sich der Zürcher Regierungsrat erstmals klar und verbindlich zum Fruchtfolgeflächen(FFF)-Kontingent des Kantons geäussert. Die Aussage ist unmissverständlich: «Eine umfassende Neubewertung der Böden nach Bundesvorgaben würde zu markanten FFF-Verlusten führen. Das geforderte Kontingent könnte nicht mehr eingehalten werden.» Der Zürcher Bauer hat darüber am 28. November 2025 ausführlich berichtet.

Seither ist es auffallend still geworden. Zu still. Die grossen Medien haben das Thema bewusst nicht aufgenommen – wohl wissend, dass diese Aussage weitreichende Konsequenzen für den Naturschutz und die künftige Siedlungs- und Infrastrukturentwicklung im Kanton Zürich hätte. Genau diese Konsequenzen scheinen unbequem zu sein. Doch Wegschauen löst kein Problem.

Damit wird es umso mehr zur Aufgabe von uns und unseren politischen Vertretern, den Druck aufrechtzuerhalten und konkrete Forderungen einzubringen. Dieses Thema darf nicht totgeschwiegen werden. Der Schutz der Fruchtfolgeflächen gehört ganz nach oben auf die Prioritätenliste von Politik und Verwaltung – nicht irgendwann, sondern jetzt.

Das hat unmittelbare Folgen: Laufende und geplante Projekte müssen zumindest teilweise neu gedacht und kritisch überprüft werden. Die bisher oft bemühte Kompensation von FFF ist keine nachhaltige Lösung. Schon heute zeichnet sich ab, dass künftig schlicht das geeignete Bodenmaterial fehlen wird. Wer weiterhin glaubt, sich aus dem Problem «herauskompensieren» zu können, verkennt die Realität.

Einen kleinen Lichtblick gibt es dennoch. Seit beinahe einem Jahr warten wir auf die mehrfach angekündigte Bewilligung des Baugesuchs in Marthalen (Auflage im Sommer 25), das eine Abhumusierung und damit die Zerstörung wertvoller Fruchtfolgeflächen vorsieht. An unserer DV 25 wurde dagegen einstimmig eine Resolution verabschiedet. Im Juni informierte der Kanton, dass das Baugesuch trotzdem in den folgenden Wochen definitiv eingereicht werde.

Heute – sechs Monate später – liegt immer noch keine Baubewilligung vor. Das lässt hoffen. Vielleicht ist es ein erstes, vorsichtiges Zeichen dafür, dass die Verwaltung beginnt, den Schutz der Fruchtfolgeflächen tatsächlich höher zu gewichten, und aktuelle Projekte überprüft.

Bleibt zu hoffen, dass es sich dabei um eine bewusste inhaltliche Überprüfung handelt – und nicht lediglich um eine Verzögerung aufgrund personeller Engpässe oder Ferienabwesenheiten. Die Landwirtschaft und der Schutz unserer Böden brauchen klare Entscheide und konsequentes Handeln.

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