Eine Folge der vielfältigen Landwirtschaft ist, dass immer mehr mehrwertsteuerpflichtige Umsätze erzielt werden. Doch was sind mehrwertsteuerpflichtige Umsätze überhaupt und was muss getan werden, wenn solche Umsätze erzielt werden?
Werden die im Landwirtschaftsbetrieb gewonnenen Erzeugnisse – Produkte aus der Urproduktion – unverarbeitet verkauft, sind diese von der Mehrwertsteuer gemäss Art. 21 Abs. 2 MwStG ausgenommen. Die Landwirtschaft umfasst aber neben der Produktion von Lebensmitteln, beziehungsweise von Erzeugnissen der Urproduktion, viele weitere Tätigkeiten, welche nicht von der Mehrwertsteuer ausgenommen sind. Erzielt ein Betrieb solche nicht ausgenommenen Umsätze, wird bei der Überschreitung der Umsatzgrenze von CHF 100 000.− (Summe der mehrwertsteuerpflichtigen Umsätze) eine Anmeldung bei der Mehrwertsteuer fällig.
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