Landwirtschaftliche Betriebe sind Familienunternehmen. Einkommen, Vermögen und Risiken werden gemeinsam getragen. Die Individualbesteuerung ignoriert diese Realität. Sie verlangt, dass Ehepartner ihr gemeinsames Einkommen und Vermögen jedes Jahr künstlich aufteilen und zwei separate Steuererklärungen einreichen. Was auf dem Papier gerecht klingt, entpuppt sich in der Praxis als enormen unnötigen Aufwand mit erheblichem Konfliktpotenzial und höheren Kosten. Betriebe werden gezwungen sein, für diese faktische Scheidung externe Berater beizuziehen, weil die Aufteilung des Vermögens bei einem Landwirtschaftsbetrieb unter dem Güterstand der Errungenschaftsbeteiligung – und das sind die allermeisten Ehen – ein Ausgleich unter den Gütermassen verlangt.
Am 8. März 2026 stimmen wir über die Individualbesteuerung ab. Verkauft wird die Vorlage als gerechte Lösung zur Abschaffung der Heiratsstrafe. Für Bauernfamilien ist sie jedoch vor allem eines: ein teures, praxisfremdes Bürokratiemonster.
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