Mit der Individualbesteuerung wollen die Initianten die Heiratsstrafe abschaffen. Vorgesehen ist, dass künftig jeder Ehepartner eine eigene Steuererklärung einreicht. Damit verbunden wäre, dass Einkommen und Vermögen Jahr für Jahr zwischen den Partnern aufgeteilt werden müssten. Was faktisch einer Scheidung auf dem Papier gleichkommt, ist mit einem grossen administrativen Aufwand verbunden. Nicht nur für die Bauernfamilien auch für die Steuerverwaltungen. Schätzungsweise wären über 1400 zusätzliche Beamte nötig. Darum lehnt der ZBV dieses teure und komplizierte Bürokratiemonster ab.
Nein zum Klimafonds
Auch die zweite Vorlage «Für eine gerechte Energie- und Klimapolitik» hätte erhebliche finanzielle Konsequenzen. Mit einem Klimafonds sollen erneuerbare Energien, Gebäudesanierungen und klimaneutrale Technologien gefördert werden. Projekte, die bereits durch das neue Stromgesetz unterstützt werden. Weshalb braucht es zusätzlich ein weiteres Förderprogramm, das jährlich bis zu 10 Milliarden Franken kosten soll, massive Steuererhöhungen nach sich ziehen und kommende Generationen mit hohen Schulden belasten würde? Auch zu dieser Vorlage sagt der ZBV klar Nein.
Wahlen auf kommunaler Ebene
Neben den eidgenössischen Abstimmungen finden in vielen Gemeinden auch Behördenwahlen statt. Gerade auf kommunaler Ebene ist es entscheidend, dass bäuerliche Fachkompetenz in den Gremien vertreten ist – denn deren Entscheide betreffen die Landwirtschaft direkt. Darum unser Aufruf: Nutzen Sie Ihr Stimm- und Wahlrecht am 8. März!