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Bedeutender Erfolg für Schweizer Milchproduzenten

Bundesgericht stärkt Schutz der Milch

Mandel-Drinks dürfen laut Bundesgerichtsentscheid nicht als Milch bezeichnet werden. Bild: Adobe Stock
Pflanzliche Produkte dürfen nicht als Milch bezeichnet werden. Der Entscheid schafft Klarheit im Konsumentenschutz. Die Bezeichnung «Milch» steht für ein naturbelassenes Produkt tierischen Ursprungs.

Das Bundesgericht hat entschieden, dass pflanzliche Produkte nicht als «Milch» bezeichnet werden dürfen. Milch sei rechtlich klar definiert als ein Erzeugnis, das durch das Melken von Säugetieren gewonnen wird. Auch Aufschriften wie «This is not milk» wurden als irreführend beurteilt, da sie Konsumentinnen und Konsumenten täuschen können.

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