Im November stimmen wir über den STEP-Ausbauschritt 2023 der Nationalstrassen ab. Gegen den vom Bund bewilligten Ausbau wurde das Referendum ergriffen. Die grosse Frage stellt sich nun für die Landwirtschaft, welche Abstimmungsempfehlung man abgeben soll. Auf der einen Seite steht ein Kulturlandverlust von 10,2 ha (davon 8 ha FFF) und 8,6 ha Wald zu Buche – auf der anderen Seite profitiert auch der ländliche Raum und unser vor- und nachgelagertes Gewerbe (74% der Güter werden auf den Nationalstrassen verschoben) von diesem Ausbau der 6 verschiedenen Projekte. Der Verlust schmerzt, ist jedoch angesichts der grossen Bedeutung des Projekts für die Schweiz verhältnismässig.
Was uns aber oft noch mehr stört als der effektive Landverlust, sind der ökologische Ausgleich und ein allfälliger Rodungsersatz auf Kulturland. Hier scheint es in der Bundesverwaltung einen zukunftsweisenden Richtungswechsel zu geben. Dem SBV liegt ein Versprechen des ASTRA vor, dass der Rodungsersatz auf bereits eingewachsenen Flächen und der ökologische Ausgleich nicht auf landwirtschaftlicher Nutzfläche vorgenommen wird. Dieses Versprechen hat auch für den Kanton Zürich einen grossen Wert. Es scheint, dass endlich auch in der Bundesverwaltung eine neue Einsicht zum Kulturlandverlust angekommen ist. Deswegen darf die Parole «Ja, aber …» ruhig auch kommuniziert und begründet werden. Wir werden nicht aufhören, dieses Versprechen künftig einzufordern.