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Neues EU-Regelwerk für Wertschöpfungskette Holz

Bürokratischer Moloch 

Inskünftig verlangt die neue EUPR, dass die Rückverfolgbarkeit von Holz bis zum Schlag gewährleistet sein muss. Bild: Roland Müller
Die EU hat mit der Europäischen Entwaldungsverordnung (EUDR) ein neues Regelwerk für die gesamte Wertschöpfungskette in der Holzwirtschaft erlassen. Damit will die EU strenge Massstäbe setzen, um eine Reduktion der globalen Entwaldung zu erwirken. 

Ein bürokratischer Moloch zeichnet sich mit der Europäischen Entwaldungsverordnung oder European Deforestation Regulation ab. Die EU will per 30. Dezember 2024 die EUDR in Kraft setzen. Ziel ist es, alle Produkte, welche potenziell aus entwaldeten Flächen stammen, genauer zu überwachen. Von dieser Massnahme sind nebst dem Holz und Holzprodukten wie Papier auch Kaffee, Kakao, Soja, Palmöl, Rindfleisch und Gummi betroffen. Wer inskünftig in der EU Holzprodukte in Verkehr bringen will, muss eine umfassende Sorgfaltspflicht erfüllen. Diese beinhaltet eine Rückverfolgbarkeit bis hin zu den Geokoordinaten der entsprechenden Waldparzelle. Zugleich ist sie mit einer Pflichterklärung verbunden, wobei die Daten in ein zentrales EU-Datensystem einzugeben sind. Diese Regulierung wird zu einem enormen Mehraufwand in der Holzwertschöpfungskette führen. 

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