Im Rahmen eines umfassenden Informationsanlasses des Schaffhauser Landwirtschaftsamtes wurden die Landwirte, welche Kulturland im angrenzenden Deutschland bewirtschaften, über Neuerungen beim Zoll und den Strukturverbesserungen orientiert.
Wer Kulturland, angestammt oder nicht angestammt, im angrenzenden Deutschland für die eigene Produktion besitzt oder gepachtet hat, muss sich an die Vorgaben des Landwirtschaftlichen Bewirtschaftungsverkehrs (LBV) halten. Jüngst haben Vertreter der Zollbehörden in Beringen die Schaffhauser Landwirte über Neuerungen und Stolpersteine informiert.
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