Aktuelles ZBV
Interview mit dem Kantonstierarzt

«Eine Impfung kann Tierleid und Verlusten entgegenwirken»

Der Kantonstierarzt Dr. Lukas Perler äussert sich zum aktuellen Stand der Impfkampagne gegen die Blauzungenkrankheit. Bild: VETA
Das Bundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen, Tierärzte sowie Vertreter der Rinder- und Schafbranche sprechen eine dringende Empfehlung zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit aus. Dr. Lukas Perler, Kantonstierarzt des Kantons Zürich, äussert sich dazu ausführlich.
Interview: ZBV

Welche Empfehlungen gibt das Veterinäramt Zürich zur Impfung gegen die Blauzungenkrankheit? Warum?

Das vergangene Jahr war schwierig für die rund 250 betroffenen Betriebe im Kanton. Ab April dieses Jahres werden die Stechmücken wieder aktiv und neue Seuchenfälle sind zu erwarten. Erfahrungen aus umliegenden Ländern zeigen, dass die zweite Welle einer Infektion mit BTV-3 mit gravierenden Verläufen einhergehen kann und die Tierverluste höher sein können. Eine Impfung gegen BTV-3 wirkt schwerwiegenden Verläufen entgegen. Deshalb empfehle ich dringend allen Schaf- und Rinderhaltungen, ihre Tiere gegen BTV-3 impfen zu lassen. Die Impfung bleibt jedoch freiwillig und der Entscheid liegt beim Tierhalter.

Das Parlament hat im Rahmen der Wintersession einen Kredit von 10 Mio. Franken für die Beschaffung von Impfstoff bewilligt. Ist genügend Impfstoff vorhanden? Wird dieser Kredit ausreichen?

Neben der Schweiz sind auch unsere umliegenden Länder betroffen, somit ist der Impfstoff aktuell sehr gefragt. Er wird im Ausland hergestellt, leider ist die Verfügbarkeit nicht ohne Unterbrüche gegeben. Unser Einfluss auf die Liefersicherheit ist begrenzt, was mich persönlich auch stört. Ich hoffe sehr, dass schlussendlich zeitgerecht genügend Impfstoff vorhanden sein wird. Über den Kredit beteiligt sich der Bund massgeblich an den Kosten des Impfstoffs. Entscheidend wird sein, wie viele Tierhalter dieses Angebot nutzen.

Wann sollte die Impfung idealerweise durchgeführt werden? Wie ist das Vorgehen?

Die Grundimmunisierung mit zwei Impfungen im Abstand von 3–4 Wochen sollte im besten Fall in den Monaten Januar bis März erfolgen, da ein belastbarer Impfschutz ca. 3 Wochen nach abgeschlossener Grundimmunisierung besteht.

Was passiert, wenn ein Betrieb nicht impft und im Frühling von der Krankheit betroffen ist? Gibt es Entschädigungen? Wie läuft das Verfahren ab?

Die Impfung ist freiwillig. Ob ein Tierhalter seine Tiere impft oder nicht, hat keine Auswirkungen auf die tierseuchenrechtliche Behandlung oder die Entschädigung von verendeten Tieren. Wie bereits ausgeführt hilft die Impfung jedoch, den Krankheitsverlauf – und damit auch tödliche Verläufe – zu begrenzen. Die Tierhalter sind gemeinsam mit ihren Bestandestierärzten selbst verantwortlich, sich um die Impfung ihrer Tiere zu kümmern. 

Welche zusätzlichen präventiven Massnahmen können Tierhalter im Hinblick auf den Frühling ergreifen? Wann sollten diese umgesetzt werden?

Es gibt mehrere unterstützende Massnahmen. Sie werden relevant, sobald ab ca. April die Stechmücken wieder aktiv werden. Das Weidemanagement kann der Aktivität der Mücken angepasst werden, Schutzeinrichtungen (z. Bsp. Mückengitter) können angebracht werden, chemische Abwehrmittel können eingesetzt werden oder Brutplätze der Stechmützen können ausfindig gemacht und zerstört werden. Eine Kombination der Massnahmen bringt den grössten Nutzen. Was Sinn macht, ist jeweils von der individuellen Situation der Tierhaltung abhängig.

Wie können sich Nutztierhalterinnen und Nutztierhalter auf dem Laufenden halten? 

Das Veterinäramt des Kantons Zürich hat eine Webseite zur Blauzungenkrankheit eingerichtet. Diese finden Sie unter www.zh.ch. Hier finden Tierhalterinnen und Tierhalter weitere Informationen, welche laufend aktualisiert werden. 

Impfstoffe jetzt bestellen!

Das Parlament hat einen Kredit von 10 Mio. Franken für die Beschaffung des Impfstoffes gegen die Blauzungenkrankheit. Um die Impfung für den kommenden Frühling erfolgreich durchführen zu können, ist die Koordination und Organisation entscheidend. Tierhalter werden daher dringend gebeten, mit dem zuständigen Bestandestierarzt Kontakt aufzunehmen und die Impfung zu planen. Dies hilft, mögliche Engpässe zu vermeiden.

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