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Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbandes

Änderungen bei der Kälberimpfung

Ziel der Kälberimpfung sind gesunde Tiere, weniger Bedarf an Antibiotika und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit. Bild: pixabay.com

Änderungen bei der Kälberimpfung

Die QM-Schweizer-Fleisch-Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen. 
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