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Medienmitteilung des Schweizer Bauernverbandes

Änderungen bei der Kälberimpfung

Ziel der Kälberimpfung sind gesunde Tiere, weniger Bedarf an Antibiotika und in der Folge eine bessere Wirtschaftlichkeit. Bild: pixabay.com
Die QM-Schweizer-Fleisch-Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen. 

Nach ausführlichen Diskussionen im vergangenen Jahr haben die Schweizer Rindviehproduzenten zusammen mit Agriquali ein Konzept zur Kälberimpfung erarbeitet. Dies auf Antrag der Task Force Kälbergesundheit, die sich unter anderem aus Vertretenden der Schweizer Milchproduzenten, Swiss Beef, Arbeitsgemeinschaft Schweizer Rinderzüchter und des Kälbermästerverbands zusammensetzt. Die Fachkommission Viehwirtschaft des Schweizer Bauernverbandes genehmigte am 27. Januar 2025 das Konzept in Form einer Anpassung der QM-Richtlinien. Sie anerkennt damit den Nutzen der Kälberimpfung als effektive Massnahme zur Vorbeugung von Infektionskrankheiten. 

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