Änderungen bei der Kälberimpfung
Die QM-Schweizer-Fleisch-Richtlinien werden per 1. Juli 2025 angepasst. Künftig müssen alle Kälber gegen fieberhafte Atemwegserkrankungen geimpft sein, wenn sie den Geburtsbetrieb vor 57 Tagen verlassen.
Kommentare werden geladen