Die Vernehmlassungsfrist zur Verordnung zum RPG ging noch im alten Jahr zu Ende. Mit Spannung erwarten wir die finale Entscheidung aus dem Bundesamt für Umwelt. Das RPG, welches 2023 vom Parlament verabschiedet worden ist, war gemeinsam mit den Protokollen der Verhandlungen mehrheitlich akzeptabel für die Landwirtschaft. Dennoch war der ZBV sehr kritisch gegenüber dieser Gesetzesanpassung und wollte erst den Verordnungsentwurf abwarten. In der Vernehmlassung waren wir uns mit dem SBV einig – der Vorschlag ist so nicht brauchbar und entspricht keineswegs den geführten Verhandlungen im Parlament. Die ersten Signale aus der Bundesverwaltung zeigen aber, dass man nach politischen Verhandlungen gewillt ist, entsprechende Anpassungen vorzunehmen – dies insbesondere bei der Stabilisierungsgrenze (anstelle 101 neu 102%) und bei der Flächenkompensation für die Landwirtschaft (wurde im Gesetz explizit davon ausgenommen).
Verständlicherweise versucht das kantonale ARE bereits früh, Lösungsvorschläge für die Umsetzung zu erarbeiten. Kein einfaches Unterfangen, wenn man bedenkt, dass die finale Verordnung noch gar nicht bekannt ist. Anlässlich einer Infoveranstaltung haben die verantwortlichen Personen eine umfassende Lagebeurteilung gemacht und die Komplexität aufgezeigt. Wir werden gemeinsam Lösungen suchen müssen, wie wir die Gebäudezahl von ca. 42 000 Gebäuden ausserhalb der Bauzone stabil halten. Bei einer Zunahme von jährlich netto 40 Gebäuden (mehrheitlich landwirtschaftlich und zonenkonform) wäre der Spielraum in ca. 10 Jahren aufgebraucht bei 101%. Es muss uns gelingen, dass die landwirtschaftliche Entwicklung von dieser Gesetzesänderung nicht tangiert wird. Stellen wir uns dieser Herausforderung also gemeinsam!