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Windenergieprojekte im Kanton Zürich

Enteignungen sind möglich und keine Mitsprache der Gemeinden

Für Risiken wie beispielsweise Eiswurf müssen sich die Betreiber der Anlagen entsprechend über eine Haftpflichtversicherung absichern. Bild: Roland Müller
Wenn es um den Bau von Windkraftanlagen geht, kann der Kanton Grundeigentümer enteignen. Zugleich haben die Gemeinden kein Mitbestimmungsrecht, weil keine Baubewilligungen auf kommunaler Stufe nötig sind. 

Verschiedene Kantonsräte haben im Zusammenhang mit den Windenergieprojekten im Kanton Zürich drei Motionen eingereicht. Dabei standen die lokale Mitwirkung und Beteiligung, die Enteignung und Zustimmung der Standortgemeinden im Fokus. Der Regierungsrat hat nun zu diesen Vorstössen Stellung genommen und sämtlichen Mitbestimmungsmöglichen eine Abfuhr erteilt. 

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