Die Anmeldung sollte möglichst bald gemacht werden, denn meist ist das System kurz vor Ende der Frist überlastet und die Eingabe braucht viel mehr Zeit und Nerven. Wer früh beginnt, kann bei Fragen oder Unsicherheiten auch noch den Ackerbaustellenleiter, den ZBV oder die Abteilung Direktzahlungen des Kantons kontaktieren.
Tiere
Die Angaben für die Tiere werden aus der TVD übernommen. Dabei wird der Durchschnitt des Tierbestandes vom Jahr 2024 genommen als Grundlage für die Beiträge 2025, z.B. RAUS und BTS-Beiträge. Diese Daten müssen Sie noch mit einem Mausklick bestätigen. Ist 2025 eine grosse Änderung des Tierbestandes geplant, sollte dies der Abteilung Direktzahlungen mitgeteilt werden.
Futterbau
Betriebe mit Futterbau, die die Flächen gleich bewirtschaften wie bisher, müssen die Angaben des letzten Jahres bestätigen. Wird beispielsweise eine Naturwiese neu nur noch beweidet statt gemischt genutzt, kann die Nutzung angepasst werden. Hier muss aber geprüft werden, ob die Landschaftsqualitätsbeiträge (vielfältiger Futterbau) die neue Nutzung nicht verhindern.
Ackerbau
Ackerbaubetriebe müssen eingeben, welche Kulturen auf welcher Parzelle angebaut werden. Sind zwei verschiedene Kulturen auf derselben Parzelle geplant, muss die Parzelle aufgeteilt werden. Zusätzlich müssen die Produktionssystembeiträge wie die schonende Bodenbearbeitung auf jeder einzelnen Parzelle eingetragen werden, die ohne Pflug bewirtschaftet wird.
Nach der Eingabe muss das unterschriebene Betriebsdatenblatt noch dem Ackerbaustellenleiter abgegeben werden.